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15.08.2009 14:30 Age: 15 yrs

„EnEV 2009 – gültig ab 1.Okt. 2009“

Obwohl die verschärfte Energieeinspar-Verordnung erst ab 1. Oktober 2009 in Kraft tritt, wünschen viele Auftraggeber bereits im Vorfeld die verschärften Anforderungen, weil sie Fördergelder beantragen wollen oder weil sie den künftigen Käufern, Mietern und Nutzern den neuen Standard bieten wollen. Die EnEV 2009 wartet mit zwei wichtigen Änderungen auf, die auch den Dachdecker betreffen: 
 

  • Erhöhung der U-Wert-Anforderungen bei Sanierungen und Modernisierungen bei Wohngebäuden.
  • Unternehmererklärungen

 Bisher galt für den Fachhandwerker beim Bauteil Dach: Wenn im Rahmen einer Sanierung oder Modernisierung mehr als 20 % der Gesamtfläche erneuert werden, muss die geltende EnEV umgesetzt werden. Mit der Fassung von 2009 muss die Umsetzung der EnEV-Anforderungen für das Bauteil Dach bereits ab einer Erneuerung von 10 Prozent der Fläche erfolgen. Selbstverständlich muss auch der U-.Wert den neuen Anforderungen angepasst werden: von bis 0,30 (W/m² x K) für das Steildach reduziert er sich auf 0,24 (m² x K); beim Flachdach von bisher 0,25 W (m² x K) auf 0,20 W (m² x K). Diese Werte gelten auch bei der Erweiterung und dem Ausbau von Gebäuden. Sanierung von Nicht-Wohngebäuden Auch für diese Gebäude wird mit der neuen EnEV im Sanierungs- und Erneuerungsfall die Zehn-Prodzent-Regel in Kraft treten. In jedem Fall ist bei einer aktuellen Sanierung zu überprüfen, ob die vorhandene Wärmedämmung die geforderten U-Werte erreicht. Dokumentation der ausgeführten Arbeiten Wird zukünftig mehr als 10 Prozent des Bauteils erneuert, muss dies auch die Anpassung an die gültige EnEV und deren Anforderungen umfassen. Genau das wird in der Unternehmererklärung dokumentiert, die vom Fachhandwerker zu unterschreiben ist. Diese Erklärung muss der Bauherr mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Baubehörden stichprobenartig überprüfen sollen, ob die Anforderungen der neuen EnEV auch tatsächlich erfolgt sind. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder bis zu EUR 50.000,00 fällig. Bisher war der Bauherr allein dafür verantwortlich, das bei seinem Bauwerk auch die Anforderungen der EnEV erfüllt werden. Jetzt sind alle Baubeteiligten in der Pflicht: Planer, beratende Ingenieure und die ausführenden Unternehmen – also auch der Dachdecker.